Sozialrecht
Was tun bei einer ablehnenden Entscheidung eines Sozialleistungsträgers?
Wenn Sie einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat nachdem Sie ihn erhalten haben Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb der Monatsfrist bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Sie haben wiederum einen Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheides Zeit, Klage gegen den Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht an ihrem Wohnort zu erheben. Die Klage muss innerhalb der Monatsfrist bei dem Sozialgericht eingegangen sein. Sie können die Klage auch auf der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts zu Protokoll geben.
Sozialgericht Berlin
Invalidenstr. 52
10557 Berlin
Telefon: 030 90165-0
Telefax: 030 90165-248