Abfindungen
Arbeitsrecht
Neben den Problemen, die im laufenden Arbeitsverhältnis auftreten können, hat der Rechtsschutz nach Ausspruch einer Kündigung besondere Bedeutung.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich umgehend (am besten gleich am nächsten Tag) bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Gegen eine Kündigung können Sie Klage beim Arbeitsgericht Berlin erheben. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Die meisten Prozesse gegen Kündigungen enden mit einem Vergleich, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung anerkennt und der Arbeitgeber als Entschädigung eine Abfindung zahlt.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung bestehen, wird sich die Abfindungshöhe daran orientieren, wer die besseren Erfolgschancen im Prozess hat. Also je besser die Prozesschancen des Arbeitnehmers desdo höher fällt die Abfindung aus.
Auf Abfindungen müssen keine Sozialabgaben entrichtet werden. Die Besteuerung der Abfindung können Sie unter http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/270/9261/ berechnen.
Die Zahlung von Abfindungen führt nicht zu Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Anders ist dies nur, wenn die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Dann kann es zu einer Anrechnung auf das Arbeitslosengeld kommen.
Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht werden, können Sie sich unter www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php Ihr zu erwartendes Arbeitslosengeld selbst berechnen. Als weitere Information ist der „Leitfaden für Arbeitslose“ und der „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“ vom Arbeitslosenprojekt TuWas zu empfehlen. Beide Bücher sind zu Preis von ca. 10,00 € im Buchhandel erhältlich.